In einem Gespräch mit drei VertreterInnen der ehemaligen Gemeinde St. Sebastian legte Prälat Kleyboldt, Vertreter des Diözesanadministrators, dar, dass das Vorziehen des Termins der Profanierung auf einem Hinweis von Pfarrer Braun beruhte, dass am 26. Oktober 2008 der Abschiedsgottesdienst in St. Sebastian gefeiert werden sollte. Da eine Kirche, die nicht mehr für Gottesdienste genutzt würde, zu profanieren sei, habe er ein neues Dekret zur Profanierung ausgefertigt. Die Entscheidung der SebastianerInnen für einen Abschiedsgottesdienst habe für das Bistum bedeutet, dass kein eigentlicher Profanierungsgottesdienst, der auch kirchenrechtlich nicht vorgeschrieben ist, erwünscht sei, weshalb die Profanierung als Rechtsakt per Dekret unabhängig vom Gottesdienst durchgeführt werden sollte.
Die Veröffentlichung des Dekrets erfolgte von Seiten des Bistums im Amtsblatt. Für die Information der Gemeinde sei die Bistumsleitung nicht zuständig.
Prälat Kleyboldt bat ausdrücklich um die Mitteilung an alle SebastianerInnen, dass mit der Verlegung des Termins keinerlei Kränkung oder Verletzung der Menschen und keinerlei Beeinträchtigung des Abschiedsgottesdienst intendiert worden sei.
Das Gespräch konnte somit die offenen Fragen hinsichtlich des Vorgehens der Bistumsleitung klären. Die mangelnde Transparenz gegenüber der Gemeinde wird noch mit Pfarrer Braun zu erörtern sein.